EU-V: Richtlinienentwürfe
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen, und die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, um sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens sechs Monaten frei zu bewegen
Eingelangt am 25.09.2001, Bundesministerium für Inneres (95.147/820-I/4/a/01)
- RAT: 10865/01
| Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung | |
|---|---|---|---|---|---|
| 30.10.2001 | 41252/EU XXI.GP |
| deutsch | VOR 2012 | EU-Vorlage RichtlinienentwürfeVorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen und die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, um sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens sechs Monaten frei zu bewegen Eingelangt am 30.10.2001, Bundesministerium für Inneres (95.147/845-I/4/a/01) |
| 23.11.2001 | 43471/EU XXI.GP |
| deutsch | VOR 2012 | EU-Vorlage RichtlinienentwürfeVorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen und die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, um sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens sechs Monaten frei zu bewegen Eingelangt am 23.11.2001, Bundesministerium für Inneres (95.147/854-I/4/a/01) |
| 28.06.2002 | 59189/EU XXI.GP |
| deutsch | VOR 2012 | EU-Vorlage RichtlinienentwürfeVorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen, und die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, um sich im Hoheitsgebiet während höchstens sechs Monaten frei zu bewegen Eingelangt am 28.06.2002, Bundesministerium für Inneres (95.147/950-I/4/a/02) |
| 28.06.2002 | 59214/EU XXI.GP |
| deutsch | VOR 2012 | EU-Vorlage RichtlinienentwürfeVorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen, und die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, um sich im Hoheitsgebiet während höchstens sechs Monaten frei zu bewegen Eingelangt am 28.06.2002, Bundesministerium für Inneres (95.147/950-I/4/a/02) |
| Interinstitutionelle Zahl | Link |
|---|---|
| 2001/0155 CNS |
| Code | Sachgebiet |
|---|---|
| VISA 96 | Visumpolitik |
| COMIX 542 | Gemischter Ausschuss EU/Island/Norwegen |