Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss der Abkommen in Form von Briefwechseln zur Änderung der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Eruopäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn bzw. Rumänien andererseits über die gegenseitige einräumung von Zollkontingenten für bestimmte Weine und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 933/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine (von der Kommission vorgelegt) (587/EU XXI.GP)

EU-V: Verordnungsentwürfe

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss der Abkommen in Form von Briefwechseln zur Änderung der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Eruopäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn bzw. Rumänien andererseits über die gegenseitige einräumung von Zollkontingenten für bestimmte Weine und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 933/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine (von der Kommission vorgelegt)

Eingelangt am 05.11.1999, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (32.237/12-III/2/99)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
03.12.1999 2481/EU XXI.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Verordnungsentwürfe

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss der Abkommen in Form von Briefwechseln zur Änderung der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Eruopäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn bzw. Rumänien andererseits über die gegenseitige einräumung von Zollkontingenten für bestimmte Weine und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 933/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine

Eingelangt am 03.12.1999, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (490.950/0012-III.4/1999)

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Interinstitutionelle Zahl
Link
99/0206 ACC
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
27.01.2000 RAT: 5301/00 EUB
Beziehungen zu Bulgarien, Ungarn und Rumänien - Weinkontingente: Verlängerung der Abkommen bis Ende 2000 = Annahme einer Verordnung (5204/EU XXI.GP)