Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EGV zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur vierundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Pentabromdiphenylether) (61249/EU XXI.GP)

COM: KOM (2002) 334
25.07.2002
deutsch

EU-V: Richtlinienentwürfe

Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EGV zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur vierundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Pentabromdiphenylether)

Eingelangt am 25.07.2002, Ständige Vertretung (Delaustria)

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Interinstitutionelle Zahl
Link
2001/0018 COD
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
23.07.2002 RAT: 10988/02 EURE
Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EGV zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur vierundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Pentabromdiphenylether) (60971/EU XXI.GP)