Bericht der Kommission an den Rat über Reziprozitätsregelungen mit bestimmten Drittländern für die Befreiung von der Visumpflicht gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus (66760/EU XXII.GP)

COM: KOM (2006) 3
26.01.2006
mehrsprachig

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Bericht der Kommission an den Rat über Reziprozitätsregelungen mit bestimmten Drittländern für die Befreiung von der Visumpflicht gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus

Eingelangt am 26.01.2006, Ständige Vertretung (Delaustria)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
08.02.2006 RAT: 5370/06 EUB
Bericht der Kommission an den Rat über Reziprozitätsregelungen mit bestimmten Drittländern für die Befreiung von der Visumpflicht gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus (67455/EU XXII.GP)