RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 19.6.2013
(117884/EU XXIV.GP)
RAT: PE-CONS 15/13 PUBLIC 14.06.2013 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 CO-Entscheidung EP und Rat
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 19.6.2013
DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on access to the activity of credit institutions and the prudential supervision of credit institutions and investment firms, amending Directive 2002/87/EC and repealing Directives 2006/48/EC and 2006/49/EC COMMON GUIDELINES Consultation deadline for Croatia: 19.6.2013
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ÜBER DEN ZUGANG ZUR TÄTIGKEIT VON KREDITINSTITUTEN UND DIE BEAUFSICHTIGUNG VON KREDITINSTITUTEN UND WERTPAPIERFIRMEN, ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIE 2002/87/EG UND ZUR AUFHEBUNG DER RICHTLINIEN 2006/48/EG UND 2006/49/EG
Erstellt am 26.06.2013 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL ON ACCESS TO THE ACTIVITY OF CREDIT INSTITUTIONS AND THE PRUDENTIAL SUPERVISION OF CREDIT INSTITUTIONS AND INVESTMENT FIRMS, AMENDING DIRECTIVE 2002/87/EC AND REPEALING DIRECTIVES 2006/48/EC AND 2006/49/EC
Erstellt am 26.06.2013 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
Eingelangt am 01.07.2013, U32 Übermittlung
Dokumente zur selben Sitzung
Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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