BESCHLUSS DES RATES zur Inverzugsetzung Belgiens mit der Maßgabe, die für den zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 18.6.2013 (118784/EU XXIV.GP)

EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument

BESCHLUSS DES RATES zur Inverzugsetzung Belgiens mit der Maßgabe, die für den zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 18.6.2013

Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) - 2. Teil

betrifft Sitzung am 19.06.2013

Erstellt am 18.06.2013 von: Wirtschaftspolitik einschließlich Euro-Gruppe

Eingelangt am 20.06.2013, U32 Übermittlung

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