Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr.10 zur Beitrittsakte in Bezug auf Waren, die aus den Landesteilen unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern verbracht und nach der Durchfuhr durch die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, wieder in diese zurückverbracht werden
(119532/EU XXIV.GP)
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr.10 zur Beitrittsakte in Bezug auf Waren, die aus den Landesteilen unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern verbracht und nach der Durchfuhr durch die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, wieder in diese zurückverbracht werden
Erstellt am 19.06.2013 von: Erweiterung, Sicherheit, Katastrophenschutz, Unterstützung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten"
Eingelangt am 26.06.2013, U32 Übermittlung
RAT: 11224/13
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
19.06.2013
118729/EU XXIV.GP
RAT: 11224/13
englisch
LIMITE
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
Council Regulation amending Council Regulation (EC) No 866/2004 on a regime under Article 2 of Protocol 10 to the Act of Accession as regards goods which are taken out of the areas under the effective control of the Government of the Republic of Cyprus and taken back into them after passing through the areas not under the effective control of the Government of the Republic of Cyprus
Eingelangt am 20.06.2013, U32 Übermittlung
Dokumente zur selben Sitzung
Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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