EU-V: Richtlinienentwürfe
Delegierte Richtlinie ../…/EU der Kommission vom 18.10.2013 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von 3,5 mg Quecksilber je Lampe in einseitig gesockelten Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Erstellt am 18.10.2013
Eingelangt am 22.10.2013, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- COM: C(2013) 6837 final
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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06.11.2013 | RAT: 15735/13 | EUST
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument |
DELEGIERTE RICHTLINIE ../.../EU DER KOMMISSION vom 18.10.2013 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von 3,5 mg Quecksilber je Lampe in einseitig gesockelten Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr (1059/EU XXV.GP) |