EU-V: Europ. Gerichtshof
Vorabentscheidungsersuchen Rechtssache C-34/10 Brüstle (Vorlegendes Gericht: Bundesgerichtshof - Deutschland)
Eingelangt am 03.03.2010, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-34/10/0001-V/7/2010)
- EGH: RS C-34/10
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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20.11.2012 | RAT: 16514/12 | EUST
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument |
Artikel 16 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" und Artikel 12 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" sowie für die Verbreitung der Ergebnisse – Vereinbarkeit mit dem Urteil des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011 in der Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace (99707/EU XXIV.GP) |