EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-517/16; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung (des Art. 3 und 9) der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Überprüfbarkeit der von einem Mitgliedstaat vorgenommenen Einstufung einer bestimmten Leistung als zu einem konkreten Zweig der sozialen Sicherheit gehörende Leistung; Frage, ob es sich bei bestimmter Leistung um eine Leistung bei Alter iSv. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d handelt; Frage, ob bei Nichtanwendung des Grundsatzes der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten auf Vorruhestandszeiten der aus Art. 48 Buchst. a AEUV Schutzfunktion Genüge getan ist; Vorlage
Erstellt am 07.11.2016
Eingelangt am 10.11.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-517/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-517/16