EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom XXX mit Regelungen über die Anwendung einer Rückstandshöchstmenge, die für einen pharmakologisch wirksamen Stoff in einem bestimmten Lebensmittel festgelegt wurde, auf ein anderes von derselben Tierart stammendes Lebensmittel bzw. die Anwendung einer Rückstandshöchstmenge, die für einen pharmakologisch wirksamen Stoff in einer oder mehreren Tierarten festgelegt wurde, auf andere Tierarten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009
Erstellt am 06.02.2017 von: Veterinär- und Pflanzenschutzfragen, Lebensmittelkette, Forstwirtschaft
Eingelangt am 07.02.2017, U32 Übermittlung
- RAT: 5966/17 PDF