Rs C-293/17 und C-294/17; niederländische Vorabentscheidungsersuchen; ohne Genehmigung durchgeführte Geschäftstätigkeiten für viehwirtschaftliche Betriebe; Auslegung von Art. 6 Abs. 2 und 3 der FFH-RL 92/43/EWG; Einstufung der Weidehaltung von Vieh und der Ausbringung von Düngemitteln als Projekt oder andere Tätigkeit im Sinne der Habitat-Richtlinie; Gesetzliche Ausnahme von der Genehmigungspflicht für die Weidehaltung von Vieh und das Düngen; Gesetzliche Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Projekte und andere Handlungen, die einen bestimmten Schwellen- oder Grenzwert nicht überschreitende Stickstoffablagerungen verursachen; Verträglichkeitsprüfung; Berücksichtigung der (auch zukünftigen) positiven Auswirkungen bestehender Erhaltungsmaßnahmen und geeigneter Maßnahmen bei der Verträglichkeitsprüfung; Berücksichtigung eines eigenständigen Rückgangs der Stickstoffablagerungen; Berücksichtigung etwaiger positiver Auswirkungen sowie diesbezügliche Bedeutung von Monitoring und Anpassung; Vorlage (152227/EU XXV.GP)

EGH: RS C-293/17 LIMITE
01.08.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-293/17 und C-294/17; niederländische Vorabentscheidungsersuchen; ohne Genehmigung durchgeführte Geschäftstätigkeiten für viehwirtschaftliche Betriebe; Auslegung von Art. 6 Abs. 2 und 3 der FFH-RL 92/43/EWG; Einstufung der Weidehaltung von Vieh und der Ausbringung von Düngemitteln als Projekt oder andere Tätigkeit im Sinne der Habitat-Richtlinie; Gesetzliche Ausnahme von der Genehmigungspflicht für die Weidehaltung von Vieh und das Düngen; Gesetzliche Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Projekte und andere Handlungen, die einen bestimmten Schwellen- oder Grenzwert nicht überschreitende Stickstoffablagerungen verursachen; Verträglichkeitsprüfung; Berücksichtigung der (auch zukünftigen) positiven Auswirkungen bestehender Erhaltungsmaßnahmen und geeigneter Maßnahmen bei der Verträglichkeitsprüfung; Berücksichtigung eines eigenständigen Rückgangs der Stickstoffablagerungen; Berücksichtigung etwaiger positiver Auswirkungen sowie diesbezügliche Bedeutung von Monitoring und Anpassung; Vorlage

Erstellt am 01.08.2017

Eingelangt am 02.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-293/17/0001-V/7/2017)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-294/17
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