EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Rat für TRIPS und dem Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Antrags der zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählenden WTO-Mitglieder auf eine Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel und auf eine Befreiung von Verpflichtungen nach Artikel 70 Absätze 8 und 9 des besagten Übereinkommens
Gruppe: Ausschuss für Handelspolitik - Stellvertreter
betrifft Sitzung am 11.09.2015
Erstellt am 10.09.2015 von: Handel
Eingelangt am 10.09.2015, U32 Übermittlung
- RAT: 11890/15 PDF
Linkart | Link |
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COM
Kommission |
COM(2015) 426 |
COM
Kommission |
KOM(2010)128 |
COM
Kommission |
SWD(2013)456 |
INT
Interinstitutionelle Zahl |
2015/0190 (NLE) |
RMA
Ratsmateriencodes |
PI 56 |
RMA
Ratsmateriencodes |
WTO 184 |
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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10.09.2015 | 75932/EU XXV.GP |
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englisch | PUBLIC |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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07.09.2015 | RAT: CM 3657/15 | EUTO
EU-Vorlage Tagesordnung |
Trade Policy Committee (Deputy Members) - Notice of meeting and provisional agenda Date: 11 September 2015 Time: 9.30 Venue: COUNCIL JUSTUS LIPSIUS BUILDING Rue de la Loi 175, 1048 BRUSSELS (75560/EU XXV.GP) |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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COM: COM(2015) 426 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Rat für TRIPS und dem Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Antrags der zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählenden WTO-Mitglieder auf eine Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel und auf eine Befreiung von Verpflichtungen nach Artikel 70 Absätze 8 und 9 des besagten Übereinkommens (75981/EU XXV.GP) |
Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens. |
Link |
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2015/0190 NLE |
Code | Sachgebiet |
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WTO 184 | Welthandelsorganisation |
PI 56 | Geistiges Eigentum |