BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zum Beschluss Nr. 1/2015 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschusses zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11 des Anhangs 11
(82066/EU XXV.GP)
BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zum Beschluss Nr. 1/2015 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschusses zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11 des Anhangs 11
Erstellt am 27.10.2015 von: Veterinär- und Pflanzenschutzfragen, Lebensmittelkette, Forstwirtschaft
Eingelangt am 30.10.2015, U32 Übermittlung
RAT: 13365/15
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
27.10.2015
81662/EU XXV.GP
RAT: 13365/15
englisch
LIMITE
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
COUNCIL DECISION on the position on Decision No 1/2015 to be taken on behalf of the European Union by the Joint Veterinary Committee set up by the Agreement between the European Community and the Swiss Confederation on trade in agricultural products regarding the amendment of Appendices 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 and 11 of Annex 11 to the Agreement
Eingelangt am 27.10.2015, U32 Übermittlung
Commission Proposals
Legislativvorschläge und sonstige Mitteilungen der Kommission an den Rat und/oder andere Organe sowie vorbereitende Dokumente
Legislativvorschläge und sonstige Mitteilungen der Kommission an den Rat und/oder andere Organe sowie vorbereitende Dokumente
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Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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