DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom 17.12.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kriterien für die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge sowie der Umstände und Bedingungen, unter denen die Zahlung außerordentlicher nachträglich erhobener Beiträge teilweise oder ganz aufgeschoben werden kann = Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben (94679/EU XXV.GP)

EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom 17.12.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kriterien für die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge sowie der Umstände und Bedingungen, unter denen die Zahlung außerordentlicher nachträglich erhobener Beiträge teilweise oder ganz aufgeschoben werden kann = Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben

Gruppe: Rat "Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)"

betrifft Sitzung am 29.02.2016

Erstellt am 25.02.2016 von: Bankensektor

Eingelangt am 26.02.2016, U32 Übermittlung

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