EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-640/17; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen samt Beschluss des EuGH; Verkehrssteuer; Steht der in Art. 110 AEUV niedergelegte Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten einer Rechtsvorschrift entgegen, wenn diese dahin ausgelegt wird, dass bei der einheitlichen Verkehrssteuer das Datum der ersten Zulassung nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, und nur das Datum der Zulassung in Portugal von Belang ist, sofern diese Auslegung zu einer höheren Besteuerung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen führt? Vorlage und Beschluss des Gerichtshofes laut Artikel 99 der Verfahrensordnung
Erstellt am 20.04.2018
Eingelangt am 23.04.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-640/17/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-640/17
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-313/05 | Vorabentscheidungsersuchen Rechtssache C-313/05 Brzezinski (Vorlegendes Gericht: Wojewodzki Sad Administracyjny w Warszawic - Republik Polen) (59623/EU XXII.GP) |
EGH: RS C-402/09 | Vorabentscheidungsersuchen Rechtssache C-402/09 Tatu (Vorlegendes Gericht: Tribunalul Sibiu - Rumänien) (23032/EU XXIV.GP) |
EGH: RS C-393/98 | Vorabentscheidungsersuchen Rechtssache Nr. C-393/98 Ministerio Publico et Antonio Gomes Valente gegen Fazenda Publica (59332/EU XX.GP) |
EGH: RS C-101/00 | Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-101/00 Verfahren eingeleitet durch Tulliasiamies und Antti Siilin (13067/EU XXI.GP) |
EGH: RS C-74/06 | |
EGH: RS C-200/15 |