Rs C-640/17; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen samt Beschluss des EuGH; Verkehrssteuer; Steht der in Art. 110 AEUV niedergelegte Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten einer Rechtsvorschrift entgegen, wenn diese dahin ausgelegt wird, dass bei der einheitlichen Verkehrssteuer das Datum der ersten Zulassung nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, und nur das Datum der Zulassung in Portugal von Belang ist, sofern diese Auslegung zu einer höheren Besteuerung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen führt? Vorlage und Beschluss des Gerichtshofes laut Artikel 99 der Verfahrensordnung (18756/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-640/17 LIMITE
20.04.2018
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-640/17; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen samt Beschluss des EuGH; Verkehrssteuer; Steht der in Art. 110 AEUV niedergelegte Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten einer Rechtsvorschrift entgegen, wenn diese dahin ausgelegt wird, dass bei der einheitlichen Verkehrssteuer das Datum der ersten Zulassung nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, und nur das Datum der Zulassung in Portugal von Belang ist, sofern diese Auslegung zu einer höheren Besteuerung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen führt? Vorlage und Beschluss des Gerichtshofes laut Artikel 99 der Verfahrensordnung

Erstellt am 20.04.2018

Eingelangt am 23.04.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-640/17/0001-V 6/2018)

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