EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-341/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 11 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex (VO 2016/399); Frage des Vorliegens einer Ausreise iSd. Schengener Grenzkodex, wenn ein Drittstaatsangehöriger bei einem Seeschiff anmustert, das im Seehafen eines Außengrenzstaates liegt (Rotterdam), wobei unklar ist, ob und wann er mit dem Schiff den Seehafen verlassen wird; Vorlage
Erstellt am 22.06.2018
Eingelangt am 28.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-341/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-341/18