Rs C-341/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 11 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex (VO 2016/399); Frage des Vorliegens einer Ausreise iSd. Schengener Grenzkodex, wenn ein Drittstaatsangehöriger bei einem Seeschiff anmustert, das im Seehafen eines Außengrenzstaates liegt (Rotterdam), wobei unklar ist, ob und wann er mit dem Schiff den Seehafen verlassen wird; Vorlage (28584/EU XXVI.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-341/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 11 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex (VO 2016/399); Frage des Vorliegens einer Ausreise iSd. Schengener Grenzkodex, wenn ein Drittstaatsangehöriger bei einem Seeschiff anmustert, das im Seehafen eines Außengrenzstaates liegt (Rotterdam), wobei unklar ist, ob und wann er mit dem Schiff den Seehafen verlassen wird; Vorlage

Erstellt am 22.06.2018

Eingelangt am 28.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-341/18/0001-V 6/2018)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
01.09.2021 RAT: CM 4278/21 EUTO
Informal videoconference of the members of the Working Party on Frontiers/Mixed Committee (EU-Iceland/Norway and Switzerland/Liechtenstein) Date: 9 September 2021 Time: 10.00 Venue: Council VTC Platform (1+1) (71567/EU XXVII.GP)