EU-V: U32 CO-Entscheidung EP und Rat
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen
Gruppe: Gruppe der Rechts- und Sprachsachverständigen
betrifft Sitzung am 13.03.2019
Erstellt am 02.05.2019 von: Interinstitutionelle Beziehungen
Eingelangt am 02.05.2019, U32 Übermittlung
- RAT: PE-CONS 16/19
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