EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-306/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, der loyalen Zusammenarbeit und der praktischen Wirksamkeit; Auslegung der Art. 16 und 17 GRC, der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und des Art. 216 Abs. 2 AEUV, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag über die europäische Energiecharta; nationale Bestimmung, die die Zahlung von Förderungen – die bereits gesetzlich gewährt und aufgrund von Verträgen zwischen den Erzeugern von Strom aus Photovoltaik und der zuständigen Gesellschaft öffentlichen Rechts festgelegt wurden – erheblich senkt oder verzögert; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in den verb. Rs. C-798/18 und C-799/18
Erstellt am 29.05.2019
Eingelangt am 03.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-306/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-306/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-798/18 | Verb. Rs C-798/18 und C-799/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, der loyalen Zusammenarbeit und der praktischen Wirksamkeit sowie mit Art. 16 und 17 GRC, der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Art. 216 Abs. 2 AEUV, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag über die europäische Energiecharta; nationale Bestimmung, die die Zahlung von Förderungen erheblich senkt oder verzögert, die bereits gesetzlich gewährt und aufgrund von Verträgen zwischen den Erzeugern von Strom aus Photovoltaik und der zuständigen Gesellschaft öffentlichen Rechts festgelegt wurden; Vorlage (57582/EU XXVI.GP) |
EGH: RS C-799/18 |