EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-299/22; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 12 Abs. 2 der Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302; Rücktritt von Pauschalreisevertrag wegen "unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“ i.Zm. der Covid-Pandemie; amtliche Reisewarnung als Voraussetzung für die Annahme „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“; Maßgeblichkeit (nur) objektiver oder (auch) subjektiver Umstände für Frage des Rücktrittsrechts; maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände (Vorhersehbarkeit); Maßgeblichkeit nur der Umstände am „Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe“ oder auch jener des Abreisestaates bzw. des Transfers; Vorlage
Erstellt am 14.06.2022
Eingelangt am 15.06.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.434.566)
- EGH: RS C-299/22