Rs C-630/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung; Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf im Lichte des Art. 21 (Nichtdiskriminierung) GRC; (Un-)Zulässigkeit der Auslegung einer nationalen Regelung, wonach ein Arbeitgeber (kirchliches Krankenhaus) die Einstellung oder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einer Arbeitnehmerin davon abhängig machen darf, dass die Arbeitnehmerin nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft (Katholische Kirche) ausgetreten ist bzw. dieser wieder beitritt, während derselbe Arbeitgeber im Übrigen von Arbeitnehmern nicht verlangt, dass sie einer (bestimmten) Religionsgemeinschaft angehören oder nicht angehören; Rechtfertigung der Diskriminierung im Hinblick auf den Schutz der Autonomie der Religionsgemeinschaften und anderen Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht; Verweis auf das Urteil in der Rechtssache C-414/16, Egenberger; Vorlage (121232/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-630/22 LIMITE
21.11.2022
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-630/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung; Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf im Lichte des Art. 21 (Nichtdiskriminierung) GRC; (Un-)Zulässigkeit der Auslegung einer nationalen Regelung, wonach ein Arbeitgeber (kirchliches Krankenhaus) die Einstellung oder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einer Arbeitnehmerin davon abhängig machen darf, dass die Arbeitnehmerin nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft (Katholische Kirche) ausgetreten ist bzw. dieser wieder beitritt, während derselbe Arbeitgeber im Übrigen von Arbeitnehmern nicht verlangt, dass sie einer (bestimmten) Religionsgemeinschaft angehören oder nicht angehören; Rechtfertigung der Diskriminierung im Hinblick auf den Schutz der Autonomie der Religionsgemeinschaften und anderen Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht; Verweis auf das Urteil in der Rechtssache C-414/16, Egenberger; Vorlage

Erstellt am 21.11.2022

Eingelangt am 22.11.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.834.309)

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