BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ hinsichtlich der Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
(126557/EU XXVII.GP)
RAT: 15459/22 PUBLIC 10.01.2023 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ hinsichtlich der Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
COUNCIL DECISION on the position to be taken on behalf of the European Union in the Committee on Trade and Sustainable Development established under the Agreement between the European Union and Japan for an Economic Partnership as regards the establishment of a list of individuals who are willing and able to serve as experts and the adoption of the rules of procedure for the panel of experts
Entwurf des BESCHLUSSES DES AUSSCHUSSES „HANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG“ IM RAHMEN DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND JAPAN ÜBER EINE WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFT über die Erstellung der Liste der Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und die Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe
Draft DECISION OF THE COMMITTEE ON TRADE AND SUSTAINABLE DEVELOPMENT UNDER THE AGREEMENT BETWEEN THE EUROPEAN UNION AND JAPAN FOR AN ECONOMIC PARTNERSHIP concerning the establishment of the list of individuals who are willing and able to serve as experts, and the adoption of rules of procedure for the panel of experts
Eingelangt am 10.01.2023, U32 Übermittlung
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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