EU-V: U32 CO-Entscheidung EP und Rat
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen
Erstellt am 22.02.2023 von: Interinstitutionelle Beziehungen – Gesetzgebungsplanung, Koordinierung und Unterstützung
Eingelangt am 22.02.2023, U32 Übermittlung
- RAT: PE-CONS 69/22 PDF