EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-370/23; slowakisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen; Begriff des „Inverkehrbringens“ von Holz und Holzerzeugnissen; (Un-)Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 auf den Verkauf von Rohholz oder Brennholz im Sinne des Anhangs 1 dieser Verordnung gegen Entgelt, wenn nach dem (Kauf-)Vertrag der Holzeinschlag vom Käufer nach den Vorgaben des Verkäufers und unter dessen Aufsicht durchgeführt wird; Vorlage
Erstellt am 17.07.2023
Eingelangt am 18.07.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.530.220)
- EGH: RS C-370/23