EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-104/20; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3, 5 und 6 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitgestaltung), der Art. 4 Abs. 1, Art. 11 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitnehmerschutz) sowie des Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta im Lichte des Urteils in der Rs. C-55/18, CCOO (Verpflichtung des Arbeitgebers ein System zur Messung der geleisteten Arbeitszeit einzurichten); Rechtsstreit über die Vergütung von geleisteten Überstunden und Nachtarbeitsstunden; Beweislast; nationale Rechtslage, wonach keine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeit besteht; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Rechtsvorschrift über die Beweislast, die dem Arbeitnehmer den Nachweis der Überschreitung seiner Normalarbeitszeit praktisch unmöglich macht; Vorlage
Erstellt am 17.04.2020
Eingelangt am 22.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.250.036)
- EGH: RS C-104/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-55/18 | Rs C-55/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 31 Abs. 2 GRC sowie der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und der Richtlinie 89/391/EWG (ArbeitnehmerschutzRL): Verpflichtung von Unternehmen, zur Gewährleistung der Einhaltung der täglichen Arbeitszeit, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit für Vollzeitarbeitnehmer einzuführen; Vorlage (13771/EU XXVI.GP) |