Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung/Erklärung Österreichs (185822/EU XXVII.GP)

Erklärung Österreichs

Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung/Erklärung Österreichs

Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) - 2. Teil

betrifft Sitzung am 22.05.2024

Erstellt am 22.05.2024

Eingelangt am 22.05.2024, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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