EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-214/20; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Feuerwehrleute; Bereitschaftszeit eines Arbeitnehmers als Arbeitszeit, wenn lediglich ein Eintreffen bei der Feuerwache innerhalb von fünf bis zehn Minuten nach Benachrichtigung erforderlich ist und der Arbeitnehmer die Bereitschaftszeit an einem Ort seiner Wahl, den er dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen hat, verbringen kann bzw. währenddessen einer Beschäftigung bei einem weiteren Arbeitgeber nachgehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben kann; Fragen zur Auslegung des Begriffs „Arbeitszeit“ iSd. Art. 2 Abs. 1 Z 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs. C-518/15; Matzak; Vorlage
Erstellt am 16.07.2020
Eingelangt am 20.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.458.888)
- EGH: RS C-214/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-518/15 | Rs C-518/15; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung: Zulässigkeit der Ausnahme bestimmter Kategorien von Feuerwehrleuten von den in Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG ergangenen nationalen Vorschriften; Zulässigkeit der Beibehaltung bzw. Einführung einer weniger restriktiven Definition der Arbeitszeit; Geltung für den Arbeitszeitbegriff, der für Bestimmung der für die Rufbereitschaft geschuldeten Vergütung maßgeblich ist; Zulässigkeit der Wertung der Rufbereitschaft zu Hause als Arbeitszeit iSd. Richtlinie 2003/88/EG; Vorlage (82018/EU XXV.GP) |