Rs C-214/20; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Feuerwehrleute; Bereitschaftszeit eines Arbeitnehmers als Arbeitszeit, wenn lediglich ein Eintreffen bei der Feuerwache innerhalb von fünf bis zehn Minuten nach Benachrichtigung erforderlich ist und der Arbeitnehmer die Bereitschaftszeit an einem Ort seiner Wahl, den er dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen hat, verbringen kann bzw. währenddessen einer Beschäftigung bei einem weiteren Arbeitgeber nachgehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben kann; Fragen zur Auslegung des Begriffs „Arbeitszeit“ iSd. Art. 2 Abs. 1 Z 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs. C-518/15; Matzak; Vorlage (27686/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-214/20 LIMITE
16.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-214/20; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Feuerwehrleute; Bereitschaftszeit eines Arbeitnehmers als Arbeitszeit, wenn lediglich ein Eintreffen bei der Feuerwache innerhalb von fünf bis zehn Minuten nach Benachrichtigung erforderlich ist und der Arbeitnehmer die Bereitschaftszeit an einem Ort seiner Wahl, den er dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen hat, verbringen kann bzw. währenddessen einer Beschäftigung bei einem weiteren Arbeitgeber nachgehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben kann; Fragen zur Auslegung des Begriffs „Arbeitszeit“ iSd. Art. 2 Abs. 1 Z 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs. C-518/15; Matzak; Vorlage

Erstellt am 16.07.2020

Eingelangt am 20.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.458.888)

 Aufklappen