Rs C-205/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Richtlinie) im Lichte der EuGH-Beschlüsse C-645/18 und C-140/19 u.a.; Entsendung von Arbeitnehmern; Meldung von Arbeitnehmern und Bereithaltung der Lohnunterlagen; unverhältnismäßige Sanktionen; unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU; „Ergänzung“ nationalen Rechts um Kriterien der Verhältnismäßigkeit durch nationale Gerichte; Frage, ob eine unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des VwGH Ra 2019/11/0033 vorgenommene Strafbemessung zu einer Gesetzesanwendung contra legem führt; Frage, ob die Festlegung einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Verhängung eines Verfahrenskostenbeitrags jedenfalls oder nur im Falle kumulativer Anwendung bei einer Vielzahl von Spruchpunkten unionsrechtswidrig ist; Vorlage (30210/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-205/20 LIMITE
02.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-205/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Richtlinie) im Lichte der EuGH-Beschlüsse C-645/18 und C-140/19 u.a.; Entsendung von Arbeitnehmern; Meldung von Arbeitnehmern und Bereithaltung der Lohnunterlagen; unverhältnismäßige Sanktionen; unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU; „Ergänzung“ nationalen Rechts um Kriterien der Verhältnismäßigkeit durch nationale Gerichte; Frage, ob eine unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des VwGH Ra 2019/11/0033 vorgenommene Strafbemessung zu einer Gesetzesanwendung contra legem führt; Frage, ob die Festlegung einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Verhängung eines Verfahrenskostenbeitrags jedenfalls oder nur im Falle kumulativer Anwendung bei einer Vielzahl von Spruchpunkten unionsrechtswidrig ist; Vorlage

Erstellt am 02.09.2020

Eingelangt am 07.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.568.511)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
06.08.2021 70823/EU XXVII.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-205/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Richtlinie) im Lichte der EuGH-Beschlüsse C-645/18 und C-140/19 u.a.; Entsendung von Arbeitnehmern; Meldung von Arbeitnehmern und Bereithaltung der Lohnunterlagen; unverhältnismäßige Sanktionen; unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU; „Ergänzung“ nationalen Rechts um Kriterien der Verhältnismäßigkeit durch nationale Gerichte; Frage, ob eine unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des VwGH Ra 2019/11/0033 vorgenommene Strafbemessung zu einer Gesetzesanwendung contra legem führt; Frage, ob die Festlegung einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Verhängung eines Verfahrenskostenbeitrags jedenfalls oder nur im Falle kumulativer Anwendung bei einer Vielzahl von Spruchpunkten unionsrechtswidrig ist; Termin des Vortrags der Schlussanträge: 23. September 2021, 9.30 Uhr

Eingelangt am 09.08.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.558.030)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-645/18 Rs C-645/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; (LVwG Steiermark); Auslegung des Art. 56 AEUV, der Richtlinie 96/71/EG (Entsenderichtlinie) und der Richtlinie 2014/67/EU (Durchsetzungsrichtlinie): Zulässigkeit einer nationalen Vorschrift, die im Falle des Verstoßes gegen formale Verpflichtungen bei einem grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitskräften hohe (Mindest-)Strafen vorsieht, die kumulativ für jede Arbeitskraft zu verhängen sind, ohne absolute Höchstgrenzen vorzusehen; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Urteilsverkündung in den verb. Rs C-50/18, C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18 (50057/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-140/19 Rs C-140/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung der Art. 56 und 66 AEUV, der Entsende-Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU (Durchsetzungsrichtlinie); Vereinbarkeit mit nationaler Vorschrift, die im Falle des Verstoßes gegen formale Verpflichtungen bei einem grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitskräften hohe (Mindest-)Strafen vorsieht, die kumulativ für jede Arbeitskraft und ohne absolute Höchstgrenzen zu verhängen sind; Zulässigkeit einer verpflichtenden Änderungsmeldung bei vorzeitiger Beendigung/Unterbrechung ohne angemessene Frist; Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die zur Vorlage von Unterlagen verpflichtet, die über die in Art. 9 der Durchsetzungsrichtlinie genannten hinausgehen; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in den verb. Rs C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18 (60723/EU XXVI.GP)