Rs C-205/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Richtlinie) im Lichte der EuGH-Beschlüsse C-645/18 und C-140/19 u.a.; Entsendung von Arbeitnehmern; Meldung von Arbeitnehmern und Bereithaltung der Lohnunterlagen; unverhältnismäßige Sanktionen; unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU; „Ergänzung“ nationalen Rechts um Kriterien der Verhältnismäßigkeit durch nationale Gerichte; Frage, ob eine unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des VwGH Ra 2019/11/0033 vorgenommene Strafbemessung zu einer Gesetzesanwendung contra legem führt; Frage, ob die Festlegung einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Verhängung eines Verfahrenskostenbeitrags jedenfalls oder nur im Falle kumulativer Anwendung bei einer Vielzahl von Spruchpunkten unionsrechtswidrig ist; Vorlage
(30210/EU XXVII.GP)
EGH: RS C-205/20 LIMITE 02.09.2020 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-205/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Richtlinie) im Lichte der EuGH-Beschlüsse C-645/18 und C-140/19 u.a.; Entsendung von Arbeitnehmern; Meldung von Arbeitnehmern und Bereithaltung der Lohnunterlagen; unverhältnismäßige Sanktionen; unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU; „Ergänzung“ nationalen Rechts um Kriterien der Verhältnismäßigkeit durch nationale Gerichte; Frage, ob eine unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des VwGH Ra 2019/11/0033 vorgenommene Strafbemessung zu einer Gesetzesanwendung contra legem führt; Frage, ob die Festlegung einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Verhängung eines Verfahrenskostenbeitrags jedenfalls oder nur im Falle kumulativer Anwendung bei einer Vielzahl von Spruchpunkten unionsrechtswidrig ist; Vorlage
Erstellt am 02.09.2020
Eingelangt am 07.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.568.511)
EGH: RS C-205/20
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
06.08.2021
70823/EU XXVII.GP
EGH: RS C-205/20
deutsch
LIMITE
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof
Rs C-205/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Richtlinie) im Lichte der EuGH-Beschlüsse C-645/18 und C-140/19 u.a.; Entsendung von Arbeitnehmern; Meldung von Arbeitnehmern und Bereithaltung der Lohnunterlagen; unverhältnismäßige Sanktionen; unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU; „Ergänzung“ nationalen Rechts um Kriterien der Verhältnismäßigkeit durch nationale Gerichte; Frage, ob eine unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des VwGH Ra 2019/11/0033 vorgenommene Strafbemessung zu einer Gesetzesanwendung contra legem führt; Frage, ob die Festlegung einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Verhängung eines Verfahrenskostenbeitrags jedenfalls oder nur im Falle kumulativer Anwendung bei einer Vielzahl von Spruchpunkten unionsrechtswidrig ist; Termin des Vortrags der Schlussanträge: 23. September 2021, 9.30 Uhr
Eingelangt am 09.08.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.558.030)
Referenzierte Dokumente
Zusätzliche Dokumente, auf die im Text Bezug genommen oder verwiesen wird (Vordokumente und sonstige Verweise)
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Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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