EU-V: U32 Kommunikationsdokument
EINLEITUNGDES SCHRIFTLICHEN VERFAHRENS mit Antwort bis Freitag,11. September2020(12:00 Uhr), per E-Mail an emirccp@consilium.europa.eu - DELEGIERTE VERORDNUNG DER KOMMISSION vom 14.7.2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gebühren, die in Drittstaaten niedergelassenen zentralen Gegenparteien von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden - DELEGIERTE VERORDNUNG DER KOMMISSION vom 14.7.2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Kriterien, die die ESMA bei der Feststellung, ob eine in einem Drittstaat niedergelassene zentrale Gegenpartei für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten Systemrelevanz hat oder wahrscheinlich erlangen wird, berücksichtigen sollte - DELEGIERTE VERORDNUNG DER KOMMISSION vom 14.7.2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die von der ESMA bei der Beurteilung von Anträgen von Drittstaaten-CCPs auf Feststellung der Erfüllung des Vergleichbarkeitsprinzips mindestens zu bewertenden Elemente sowie in Bezug auf die Modalitäten und Bedingungen dieser Beurteilung – Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben
Erstellt am 09.09.2020 von: Finanzdienstleistungen
Eingelangt am 10.09.2020, U32 Übermittlung
- RAT: CM 3492/20
PDF
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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09.09.2020 | 30509/EU XXVII.GP |
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englisch | PUBLIC |