EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-643/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Erbringung öffentlicher Dienstleistungen an Gesellschaften im Eigentum von Gemeinden; Auslegung von Art. 90 Abs. 1 und 2 sowie Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG im Lichte des Urteils in der Rs. C-246/16 und des Beschlusses in der Rs. C-292/19 und den unionsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz sowie der Art. 15 und 17 GRC; maßgebliche Verjährungsfrist für die Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Unionsrechtskonformität einer Praxis eines Mitgliedstaats, nach der im Rahmen der Erstattung vom Steuerpflichtigen erwartet wird, dass er als Voraussetzung für die Erstattung der Mehrwertsteuer neben der Geltendmachung dieser Forderung im Liquidationsverfahren weitere Handlungen zur Einziehung der Forderung vornimmt; Unionsrechtskonformität der Pflicht des die Dienstleistung erbringenden Unternehmens zur sofortigen Einstellung der Dienstleistung im Fall der Nichtbezahlung, wenn nationale Regelung die Unterbrechung der Dienstleistungen im Fall der Nichtzahlung untersagt; Vorlage
Erstellt am 02.03.2021
Eingelangt am 03.03.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.160.958)
- EGH: RS C-643/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
---|---|
EGH: RS C-246/16 | Rs C-246/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 11 Teil C Abs. 1 und des Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG; Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität; Vorlage (109219/EU XXV.GP) |
EGH: RS C-292/19 | Rs C-292/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; nachträgliche Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage, wenn die Forderung des Verkäufers endgültig uneinbringlich wird; Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (826/EU XXVII.GP) |