Rs C-643/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Erbringung öffentlicher Dienstleistungen an Gesellschaften im Eigentum von Gemeinden; Auslegung von Art. 90 Abs. 1 und 2 sowie Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG im Lichte des Urteils in der Rs. C-246/16 und des Beschlusses in der Rs. C-292/19 und den unionsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz sowie der Art. 15 und 17 GRC; maßgebliche Verjährungsfrist für die Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Unionsrechtskonformität einer Praxis eines Mitgliedstaats, nach der im Rahmen der Erstattung vom Steuerpflichtigen erwartet wird, dass er als Voraussetzung für die Erstattung der Mehrwertsteuer neben der Geltendmachung dieser Forderung im Liquidationsverfahren weitere Handlungen zur Einziehung der Forderung vornimmt; Unionsrechtskonformität der Pflicht des die Dienstleistung erbringenden Unternehmens zur sofortigen Einstellung der Dienstleistung im Fall der Nichtbezahlung, wenn nationale Regelung die Unterbrechung der Dienstleistungen im Fall der Nichtzahlung untersagt; Vorlage (52491/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-643/20 LIMITE
02.03.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-643/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Erbringung öffentlicher Dienstleistungen an Gesellschaften im Eigentum von Gemeinden; Auslegung von Art. 90 Abs. 1 und 2 sowie Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG im Lichte des Urteils in der Rs. C-246/16 und des Beschlusses in der Rs. C-292/19 und den unionsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz sowie der Art. 15 und 17 GRC; maßgebliche Verjährungsfrist für die Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Unionsrechtskonformität einer Praxis eines Mitgliedstaats, nach der im Rahmen der Erstattung vom Steuerpflichtigen erwartet wird, dass er als Voraussetzung für die Erstattung der Mehrwertsteuer neben der Geltendmachung dieser Forderung im Liquidationsverfahren weitere Handlungen zur Einziehung der Forderung vornimmt; Unionsrechtskonformität der Pflicht des die Dienstleistung erbringenden Unternehmens zur sofortigen Einstellung der Dienstleistung im Fall der Nichtbezahlung, wenn nationale Regelung die Unterbrechung der Dienstleistungen im Fall der Nichtzahlung untersagt; Vorlage

Erstellt am 02.03.2021

Eingelangt am 03.03.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.160.958)

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