EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-422/21; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Widerruf der im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen für Asylwerber; Auslegung des Art. 20 Abs. 4 und 5 (Sanktionen für gewalttätiges Verhalten; Entscheidung im Einzelfall) der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die gegenüber volljährigen Antragstellern, die außerhalb des Unterbringungszentrums gewalttätig geworden sind, den Widerruf vom Aufnahmemaßnahmen vorsieht; Auseinandersetzung mit EuGH 12.11.2019, Rs. C-233/18, Haqbin; Vorlage
Erstellt am 09.09.2021
Eingelangt am 13.09.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.635.364)
- EGH: RS C-422/21
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-233/18 | Rs C-233/18, belgisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung (des Art. 20) der Aufnahme-RL (RL 2013/33/EU) iVm. Rechten der GRC: Frage, ob grobe Verstöße gegen die Vorschriften von Unterbringungszentren durch Einschränkung oder Entzug der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen sanktioniert werden können; Notwendigkeit der Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards im Fall der Einschränkung oder des Entzugs von Leistungen; Zulässigkeit des Ausschlusses von Leistungen gegenüber unbegleiteten Minderjährigen; Vorlage (20334/EU XXVI.GP) |