EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-717/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Fragen zur Auslegung des Art. 90 Abs. 1 (Minderung der Steuerbemessungsgrundlage) und des Art. 273 (weitere Pflichten zur Sicherstellung einer genauen Steuererhebung) der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Vertrag zwischen einem pharmazeutischen Unternehmen und der staatlichen Krankenkasse, aufgrund dessen die Krankenkasse Zahlungen aus den mit Arzneimitteln lukrierten Einnahmen leistet (vgl. Rs C-462/16); Voraussetzungen der Berechtigung zur entsprechenden nachträglichen Minderung der Steuerbemessungsgrundlage; Vorlage
Erstellt am 15.01.2020
Eingelangt am 16.01.2020, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (2020-0.026.605)
- EGH: RS C-717/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
---|---|
EGH: RS C-462/16 | Rs C-462/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 90 Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem: Frage der Berechtigung zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in bestimmten Fällen der Lieferung von Arzneimittel durch einen pharmazeutischen Unternehmer im Hinblick auf das Urteil des EuGH Rs. C-317/94 und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung; Vorlage (115838/EU XXV.GP) |