Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens zu vertreten ist (91143/EU XXVII.GP)

EU-V: Beschlüsse

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens zu vertreten ist

Erstellt am 24.02.2022

Eingelangt am 24.02.2022, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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Interinstitutionelle Zahl
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2022/0046 NLE
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Thema
Umwelt
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
25.02.2022 RAT: 6613/22 EUST
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens zu vertreten ist (91261/EU XXVII.GP)
28.04.2022 RAT: 8517/22 EUST
Projet de décision du Conseil sur la position à prendre au nom de l’Union européenne lors de la quinzième conférence des parties à la convention de Bâle sur le contrôle des mouvements transfrontières de déchets dangereux et de leur élimination en ce qui concerne certains amendements de l’article 6, paragraphe 2, de ladite convention - Texte de compromis de la Présidence (98389/EU XXVII.GP)
20.05.2022 RAT: 9045/22 EUST
Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens zu vertreten ist – Annahme (101641/EU XXVII.GP)
Dok.Nr.
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