EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-836/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 9 Buchst. d sowie des Art. 10 Buchst. a und f der VO (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte (Einstufung als Material der Kategorie 2/3); Verlust der Einstufung tierischer Nebenprodukte als Material der Kategorie 3 bei Entfall der Genusstauglichkeit durch Zersetzung und Verderb; Verlust der Einstufung von ursprünglich genusstauglichem Material als Material der Kategorie 3 bei Auftreten einer Gesundheitsgefahr für Mensch oder Tier durch spätere Zersetzungs- bzw. Verderbnisprozesse; Einstufung von mit Fremdkörpern vermischtem Material als Material der Kategorie 2; Frage, ob jegliche Vermischung von Material der Kategorie 3 mit Fremdkörpern bereits zu einer Einstufung in die Kategorie 2 führt oder dies nur dann der Fall ist, wenn es sich um zu verarbeitendes Material handelt und es zur Fütterung bestimmt ist; Vorlage
Erstellt am 27.01.2020
Eingelangt am 29.01.2020, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (2020-0.058.005)
- EGH: RS C-836/19