Buchpreisbindungsgesetz 2023 (221/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (Buchpreisbindungsgesetz 2023 – BPrBG 2023)

Buchpreisbindungsgesetz 2023

Ziel

  • Das Buchpreisbindungsgesetz verankert die Preisbindung für Bücher auf der Stufe der Letztverkäuferinnen/Letztverkäufer (Einzelhandel) im österreichischen Bundesgebiet. Die kultur- und gesellschaftspolitischen Ziele sind der Schutz von Büchern als Kulturgut und die Sicherstellung eines breiten und qualitätsvollen physischen Angebots von Büchern sowie die Förderung angemessener Buchpreise. Dies wird unter Bedachtnahme auf die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels durch eine Vielfalt im Buchvertrieb und eine große Zahl von Verkaufsstellen gewährleistet.

Inhalt

  • Neuerlassung des Buchpreisbindungsgesetzes aufgrund formaler Erfordernisse und der Verankerung inhaltlicher Neuerungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vollständige formale Überarbeitung und die Verankerung zahlreicher inhaltlicher Neuerungen macht eine Neuerlassung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern erforderlich.

Das Buchpreisbindungsgesetz verankert die Preisbindung für Bücher auf der Stufe der Letztverkäuferinnen/ Letztverkäufer (Einzelhandel) im österreichischen Bundesgebiet. Die kultur- und gesellschaftspolitischen Ziele sind der Schutz von Büchern als Kulturgut und die Sicherstellung eines breiten und qualitätvollen physischen Angebots von Büchern sowie die Förderung angemessener Buchpreise. Dies wird unter Bedachtnahme auf die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels durch eine Vielfalt im Buchvertrieb und eine große Zahl von Verkaufsstellen gewährleistet.

Das im neuen Buchpreisbindungsgesetz 2023 enthaltene Preisbindungssystem stellt im Verhältnis zum bisher geltenden Preisbindungssystem keinen wesentlichen Systembruch dar und ist mit dem Recht der Europäischen Union, insbesondere mit der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV, weiterhin vereinbar.
 

Stand: 10.08.2022

Übermittelt von

Mag. Werner Kogler

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

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