COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (34940/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum Impfgesetz

Vorerst möchte ich festhalten, ich bin ein Impfkritiker, aber kein Impf-Befürworter sowie auch kein Impf-Gegner.
Die unzureichende Corona-Datenlage, fehlende Corona-Forschungsgutachten und unglückliche Corona-Regierungsbeschlüsse wirkten bisher auch nicht sehr vertrauensbildend.

Über die Sinnhaftigkeit der Corona-Impfung zu diskutieren finde ich sinnlos und unangebracht, denn für beide Seiten (Befürworter und Gegner) gibt es genügend und ausreichende Argumente für ein Ja oder Nein zur Impfung.
Beide Seiten haben die Möglichkeit für ihren Glauben die notwendigen Argumente zu finden und die Argumente des Andersdenkenden auszublenden bzw. zu ignorieren.

Bei Google finden sich zum Corona Virus ungefähr 4 510 000 000 Einträge/Ergebnisse (in 0,77 Sekunden), zur Corona-Impfung ungefähr 1 550 000 000 Einträge/Ergebnisse (in 1,17 Sekunden) und zur Corona-Impfpflicht ungefähr 26 900 000 Einträge/Ergebnisse (in 0,49 Sekunden), mit Stand 15.12.2021.
Um all diese Einträge zu lesen bzw. zu verarbeiten und um sich ein Bild über die derzeit vorherrschende Meinung zu machen würde man dazu Jahre benötigen.

Corona ist eine neue Glaubensrichtung, so wie z.B. der Monotheismus mit seinen unterschiedlichen Religionen, wo auch keine dieser Religionen über die notwendigen Beweise ihres Glaubens verfügt.
Der Corona-Glaube in der Bevölkerung spaltet die Menschen, was derzeit noch von Regierung und Mainstream-Medien forciert wird, in die Richtung der Corona-Geimpften bzw. in der Corona-Ungeimpften.
Dabei vertritt und glaubt jede Seite, ihren Anspruch auf Recht und Wahrheit erheben zu können, weil nur sie über die Beweise der Richtigkeit über Corona besitzen.
Fragt man die großen monotheistischen Weltreligionen Christentum und Islam, wer den einzigen und richtigen Gott besitzt, wird jede Seite von sich aus behaupten, nur ihr Gott sei der Richtige, was sie mit ihren jeweiligen Glaubebekenntnisen begründen.
Nur weil die Christen die Mehrheit auf dieser Erde sind, können sie ja auch nicht davon ableiten, dass sie sich deshalb im Recht befinden.
Genauso wie es sich bei den Religionen verhält ist es bei den beiden Corona-Glaubensrichtungen, auch hier glaubt die Mehrheit der Geimpften, nur sie haben das Recht und nur sie dürfen die Wahrheit beanspruchen.

Nun zum eigentlichen Problem der im Gesetz angekündigten Impfpflicht:
Ob es Impfpflicht oder Impfzwang heißt, ist für die selbst betroffene Person nur eine unverständliche möglicherweise juristische Wortklauberei.
Ob eine Corona Impfung eine Pflicht für Menschen bedeutet bzw. von seitens der Regierung durch ein Gesetz erzwungen wird, ist für die Auswirkung auf den Leidtragenden bedeutungslos.
Es ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die internationalen Menschenrechte und gehört deshalb verboten.

Auch die Aussage der Impfbefürworter, die Corona-Impfung sei die einzige Lösung um die Pandemie zu beenden, ist nicht richtig. Nur weil bisher die Medizin überhaupt keine Alternativen wirklich gesucht bzw. untersucht hat, bleibt sie weiterhin nur eine unbegründete Behauptung.

Was beim Entwurf vom Bundesgesetz für die Corona Impfpflicht gegen COVID 19 am meisten stört und befremdet, ist die Tatsache, dass zwar auf die Pflichten der impfpflichtigen Person eingegangen wird, aber Rechte für den Impfpflichtigen völlig ignoriert werden, so z.B. eine Haftung sowie die Risikobehandlung im Schadensfall bzw. wenn die im Gesetz festgeschriebenen Aussagen nicht stimmen oder sich als Falschmeldungen erweisen.

Auch eine Haftung im Schadensfall durch eine gesetzlich vorgeschriebene Corona-Impfung wird im Gesetzesentwurf überhaupt nicht berücksichtigt bzw. völlig vernachlässigt.
Da alle Herstellerfirmen von Corona-Impfstoffen für eine Haftung Ihrer Produkte entbunden sind, weil die Regierungen sie von jeder Haftung befreit haben. Deshalb tragen diese Firmen auch kein Risiko bzw. Haftung über deren Produkte bei möglichen Impfschäden und können auch nicht im Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden.

Der Bund haftet zwar für Impfschäden, die in Österreich im Impfschadensgesetz geregelt und was bereits im Jahr 1973 erlassen wurde. Dies gilt auch für eine Covid-19-Impfung weil es bereits vom Gesundheitsministerium in einer Verordnung über eine empfohlene Impfung aufgenommen wurde.
Da das österreichische Impfschutzgesetz aber Haftungen und Risiken bei Impfschäden nur begrenzt übernimmt bzw. abdeckt, fehlt damit dem Impfgeschädigten eine ausreichende Haftungs- und Risikoabdeckung durch den Staat.

Diese Tatsache, dass das geplante Impfpflichtgesetz die Haftung und das Risiko einer Impfung im Schadensfall ignoriert, was zum Schaden und Nachteil der geimpften Person ist. Weshalb eine geschädigte geimpfte Person trotz Impfzwang nicht ausreichend abgedeckt bzw. abgesichert wird.
Es kann und darf nicht sein, wie es derzeit praktiziert wird, dass die durch das Gesetz gezwungene zu impfende Person auch noch die fehlende Haftung- und Risikoabdeckung selbst übernehmen und unterschreiben muss.

Um die unzureichende und fehlende Haftungs- bzw. Risikoabdeckung des Staates auch ausreichend abzudecken, wäre mindestens noch eine zusätzliche Haftungs- und Risikoübernahme durch den verantwortlichen Gesetzgeber (Regierung) im Corona-Impfgesetz erforderlich bzw. zwingend notwendig.

Jeder Autofahrer besitzt im Schadenfall, bei Personenschäden eine gesetzliche Mindestabdeckung von 6,3 Millionen Euro, was deren Pflichtversicherung trägt.
So ist bei der Corona-Pflichtimpfung im Schadensfall auch mindestens die gleiche Höhe für eine Haftungs- und Risikoabdeckung (Schadenssatz) notwendig bzw. erforderlich.
Denn es kann nicht sein, dass wenn man in ein Auto steigt, dass ein Leben einen höheren Wert besitzt, als wenn man durch das Corona-Gesetz auf den „Corona-Zug“ aufsteigt und sich laufend wieder impfen lassen muss, obwohl man deren möglichen Folgen und Schäden nicht wirklich kennt.

1. Impffehler:
Der Entwurf vom Bundesgesetz für die Corona Impfpflicht gegen COVID 19 ignoriert für die zur Impfung verpflichtete Person einen notwendigen Haftungs- bzw. Risikoschutz bei Impffehlern.
z.B. bei Impffehler - wenn mit der Impfspritze in ein Blutgefäß oder Vene das Impfserum gespritzt wird, kann es zu fatalen Auswirkungen, Schäden und Folgen für den Geimpften kommen.

2. Impfschäden:
Der Entwurf vom Bundesgesetz für die Corona Impfpflicht gegen COVID 19 besitzt keine Lösung für die zur Impfung gezwungene Personen für einen notwendigen Haftungs- bzw. Risikoschutz.
So kann der Impfstoff z.B. Schäden bzw. Impfreaktionen und Nebenwirkungen auslösen aber auch
schädliche Kurz- bzw. Langzeitwirkungen erzeugen.
Genauso können durch den Impfstoff auch dauerhafte Gesundheitsschäden damit verbunden sein.
Das Impfschadensgesetz reicht in seiner derzeitigen Gültigkeit nicht für Corona-Impfschäden aus.
3. Impfpflicht:
Der Entwurf vom Bundesgesetz für die Corona Impfpflicht gegen COVID 19 garantiert nicht für die zur Impfung verpflichtete Person, dass die Impfung nur zum Schutz der Person und der Gesellschaft dient und in keinster Weise den Impfling gefährdet bzw. schädigt.
z.B. die Impfpflicht-Begründung – dass die verpflichtende Impfung nur zur Herstellung einer notwendigen Herdenimmunität bei Corona dient.

4. Impftod:
Der Entwurf vom Bundesgesetz für die Corona Impfpflicht gegen COVID 19 hat keine Lösung für die zur Impfung gezwungene Person, im Todesfall durch die Corona-Impfung.
z.B. dass auch die Erbberechtigten des verstorbenen Impflings in gleicher Höhe von mindestens 6,3 Millionen Schadenersatzforderungen Anspruch haben.

5. Schadensnachweis:
Die zur Impfung durch das Gesetz gezwungene Person soll den Nachweis für seinen persönlichen Gesundheitszustand vor einer Impfung erbringen durch eine Diagnose vom Arzt oder mit einem vorher abgenommenen Blut, sowie mit Bildern/Aufnahmen vom Dunkelfeld-Mikroskop.
Im Schadensfall muss der Arzt die Auswirkungen der Corona-Impfung wieder bestätigen oder eine erneute Blutabnahme mit Blutbild erfolgen, die zur Prüfung von Corona-Impfschäden herangezogen wird und auf Veränderungen prüft.
Sind Impfschäden erkennbar bzw. nachweisbar, ist eine Schadensersatzpflicht gegeben, wegen der falschen Beratung bzw. Behandlung und Irreführung der geimpften Person.

Ich bitte den vorläufigen Gesetzesentwurf zurückzuziehen, weil er gegen die Menschenrechte verstößt, weil er die Rechte und Pflichten der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt und weil derzeit die medizinischen Erkenntnisse nicht ausreichend dafür sind.

Sofern ein Rückzug des Gesetzesentwurfs nicht möglich ist, sollte wenigstens dahingehend der Gesetzestext noch ergänzt werden, dass die fehlenden Rechte der Geimpften mit Haftung und Risiken aufgenommen werden.
Man könnte damit auch impfkritischen Personen den notwendigen Schutz im Schadensfall mit einer gesetzlichen Verordnung zur Corona-Impfpflicht ihre Entscheidung erleichtern.


Gez. Harald Pohl
Ein besorgter Bürger Österreichs

Henndorf am Wallersee, am 24.12.2021

Stellungnahme von

Harald, Pohl

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