Bundes-Krisensicherheitsgesetz; Wehrgesetz 2001 und Meldegesetz 1991, Änderung (4508/SN-245/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG) erlassen wird sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, das Wehrgesetz 2001 und das Meldegesetz 1991 geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Alles, was die Regierung in Zukunft tun muss, um diese (verfassungs-) rechtlichen Normen außer Kraft zu setzen, ist die „Feststellung einer Krise“ gemäß §3. (1).

Machen wir uns nichts vor: was die Bundesregierung hier vorschlägt, ist die Schaffung einer Parallel- oder Schattenregierung mit weitgehenden Informations- und Entscheidungsbefugnissen. Und zwar bar jeglicher Rechenschaft, parlamentarischer Aufsicht oder gar Verwantwortung.

Von der Begrifflichkeit der „Regierungsberater“ über den institutionalisierten Einsatz „permanenter Vertreter“ der Ressortverantwortlichen im Bundeslagezentrum bis hin zu den kaum angemessen eingehegten Personal- und Sachmitteln, die diese Einrichtung verschlingen wird.

Offene Fragen, die allerdings in den „Leit- und Qualitätsmedien“ außen vor bleiben, umfassen unter anderem:

Was ist das Budget dieses Bundeslagezentrums?
Welche Kompetenzen müssen diese Ressort- und Regierungsvertreter mitbringen?
Wie steht es um persönliche und parlamentarische Verantwortung dieser Ressort- und Regierungsvertreter?
Wie steht es um die persönliche wie die an diese Funktionen gebundene Haftung im Schadensfall?

Die Liste ließe sich gewiss erweitern; wenn sie, liebe Leser, weitere Fragen haben – so teilen Sie diese doch in den Kommentaren mit uns.

Davon ganz abgesehen stehen auch eine Reihe weiterer bzw. weitreichenderer Fragen im Raum:

Offenbar gibt es eine gewisse Anzahl essentieller Ministerien; wozu existieren die übrigen Ministerien oder Dienststellen?
Wie stellen Sie sich, verehrte Bundesregierung, die Gewährleistung der parlamentarischen Aufsicht bzw. Kontrolle dieser Regierungsberater vor?
Welche Regierungsinstanz ist letztverantwortlich für das Bundeslagezentraum? Der Bundeskanzler, der Vizekanzler, der Innenminister?

Hinzuweisen sei zudem auf die nicht minder ungeklärten Fragen betreffend die Aufhebung essentieller rechtlicher Schutznormen (Meldegesetz), wenn die Bundesregierung eine Krise feststellt.

Der vorliegende Entwurf ist – der Logik der Institutionalisierung der „Krise“ folgend – wenig mehr als das österreichische Pendant des USA PATRIOT ACT, der 2001 nur wenige Tage nach „9/11“ verabschiedet wurde.

Massive Eingriffe in die Grundrechte, schwammige Zuständigkeiten und ungeklärte Finanzierungsmechanismen sowie jenseitige Informationsasymmetrien sind die Kennzeichen des Krisensicherheits-Gesetzesentwurfs.

Das Krisensicherheitsgesetz ist abzulehnen.