EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-816/25; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung bzw. Gültigkeit von Art. 2 Abs. 2 Buchst. k der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen; Frage, ob ein unter Art. 2 Abs. 2 Buchst. k der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallendes Fahrzeug, das keine Typengenehmigung erhalten hat, (nicht) auf öffentlichen Straßen verwendet werden darf; Vereinbarkeit des Art. 2 Abs. 2 Buchst. k der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 mit Art. 9 EUV und Art. 20 GRC; Vorlage
Erstellt am 26.01.2026
Eingelangt am 28.01.2026, Bundeskanzleramt (2026-0.076.647)
- EGH: RS C-816/25