Rs C-694/26; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Vergaberecht; (automatischer) Ausschluss von Bietern bei Verurteilungen durch die Wettbewerbsbehörde; Auslegung von Art. 57 (Ausschlussgründe) der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe sowie von Art. 47 GRC (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) und Art. 48 GRC (Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte); (Un-)Zulässigkeit des Ausschlusses eines Bieters, gegen den die Wettbewerbsbehörde nicht rechtskräftig Sanktionen verhängt hat, ohne vorherige Prüfung durch den Auftraggeber; (Un-)Zulässigkeit eines Ausschlusses für eine Dauer bis zu sechs Jahren (durch Kumulierung von Fristen); Bestehen eines Hindernisses für die Wiedererlangung der Zuverlässigkeit des Bieters, wenn dieser gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde ein Rechtsmittel eingelegt hat und die von ihr verhängte Geldbuße nicht bezahlt hat; Vorlage (87619/EU XXVIII.GP)

EGH: RS C-694/26 LIMITE
06.08.2026
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-694/26; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Vergaberecht; (automatischer) Ausschluss von Bietern bei Verurteilungen durch die Wettbewerbsbehörde; Auslegung von Art. 57 (Ausschlussgründe) der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe sowie von Art. 47 GRC (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) und Art. 48 GRC (Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte); (Un-)Zulässigkeit des Ausschlusses eines Bieters, gegen den die Wettbewerbsbehörde nicht rechtskräftig Sanktionen verhängt hat, ohne vorherige Prüfung durch den Auftraggeber; (Un-)Zulässigkeit eines Ausschlusses für eine Dauer bis zu sechs Jahren (durch Kumulierung von Fristen); Bestehen eines Hindernisses für die Wiedererlangung der Zuverlässigkeit des Bieters, wenn dieser gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde ein Rechtsmittel eingelegt hat und die von ihr verhängte Geldbuße nicht bezahlt hat; Vorlage

Erstellt am 06.08.2026

Eingelangt am 13.08.2026, Bundeskanzleramt (2026-0.683.918)