EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-821/26 und C-889/26; polnische Vorabentscheidungsersuchen; schriftliche Verbrauchererklärung als Hürde für Kreditsanktionen; Auslegung von Art. 10 (Zwingende Angaben in Kreditverträgen) und Art. 23 (Sanktionen) der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach das Gericht die Sanktion der Befreiung des Verbrauchers von Kapitalzinsen und Kreditkosten davon abhängig macht, dass der Verbraucher zuvor eine schriftliche Erklärung darüber direkt gegenüber dem Kreditgeber abgegeben hat; keine Berechtigung des Prozesspflegers eines beklagten Verbrauchers mit unbekanntem Aufenthalt, im Namen dieses Verbrauchers die betreffende Erklärung abzugeben; (Un-) Zulässigkeit einer Präklusionsfrist für die Geltendmachung der Sanktion; Frage, ob das Gericht die Sanktion von Amts wegen verhängen muss, wenn es feststellt, dass die Bank gegen ihre Informationspflichten verstoßen hat, selbst wenn der Verbraucher keine Erklärung abgegeben hat; Vorlagen
Erstellt am 08.09.2026
Eingelangt am 10.09.2026, Bundeskanzleramt (2026-0.755.689)
- EGH: RS C-821/26