verb. Rs C-114/23, C-115/23, C-132/23 und C-160/23; polnische Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Auslegung von Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 EUV sowie Art. 47 GRC; rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Präsidentenbeleidigung durch Einzelrichterin, die auf Antrag des Landesjustizrats ernannt wurde; Frage, ob im Rahmen des Verfahrens zur Vollstreckung dieses Urteils zu prüfen ist, ob das Urteil durch ein Gericht erlassen wurde, das den unionsrechtlichen Anforderungen (Errichtung durch Gesetz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit) genügt und ob das Vollstreckungsverfahren einzustellen ist, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden; Frage, ob eine solche Prüfung auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmen ist; Vorlagen; Verbindung der verb. Rs. C-114/23, C-115/23 und C-132/23 mit der Rs. C-160/23; Ersuchen um Information an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts (138526/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-160/23 LIMITE
24.04.2023
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-114/23, C-115/23, C-132/23 und C-160/23; polnische Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Auslegung von Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 EUV sowie Art. 47 GRC; rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Präsidentenbeleidigung durch Einzelrichterin, die auf Antrag des Landesjustizrats ernannt wurde; Frage, ob im Rahmen des Verfahrens zur Vollstreckung dieses Urteils zu prüfen ist, ob das Urteil durch ein Gericht erlassen wurde, das den unionsrechtlichen Anforderungen (Errichtung durch Gesetz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit) genügt und ob das Vollstreckungsverfahren einzustellen ist, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden; Frage, ob eine solche Prüfung auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmen ist; Vorlagen; Verbindung der verb. Rs. C-114/23, C-115/23 und C-132/23 mit der Rs. C-160/23; Ersuchen um Information an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts

Erstellt am 24.04.2023

Eingelangt am 24.04.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.309.533)

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