Delegierte Richtlinie ../.../EU der Kommission vom 30.1.2015 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen (Text von Bedeutung für den EWR) (54367/EU XXV.GP)

COM: C(2015) 386 PUBLIC
30.01.2015
englisch

EU-V: Richtlinienentwürfe

Delegierte Richtlinie ../.../EU der Kommission vom 30.1.2015 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen (Text von Bedeutung für den EWR)

Erstellt am 30.01.2015

Eingelangt am 30.01.2015, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
05.02.2015 RAT: 5852/15 EUST
DELEGIERTE RICHTLINIE ../.../EU DER KOMMISSION vom 30.1.2015 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen (54899/EU XXV.GP)
26.02.2015 RAT: 6555/15 EUST
Delegierte Richtlinie ../.../EU der Kommission vom 30.1.2015 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen – Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben (57574/EU XXV.GP)