Rs C-395/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Fluggastrechte; Auslegung von Art. 2 Buchst. l und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO); Frage, ob die Verlegung eines Fluges um weniger als 3 Stunden nach hinten als Annullierung zu qualifizieren ist; Mitteilung über Verlegung neun Tage vor Reisebeginn als Angebot einer anderweitigen Beförderung iSd Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Z ii leg. cit., das den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 leg. cit. erfüllen muss; Vorlage (32283/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-395/20 LIMITE
23.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-395/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Fluggastrechte; Auslegung von Art. 2 Buchst. l und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO); Frage, ob die Verlegung eines Fluges um weniger als 3 Stunden nach hinten als Annullierung zu qualifizieren ist; Mitteilung über Verlegung neun Tage vor Reisebeginn als Angebot einer anderweitigen Beförderung iSd Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Z ii leg. cit., das den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 leg. cit. erfüllen muss; Vorlage

Erstellt am 23.09.2020

Eingelangt am 24.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.614.098)