verb. Rs C-395/22 und C-428/22; bulgarische Vorabentscheidungsersuchen; Verpflichtung eines Schmieröle importierenden Unternehmens zur Sicherheitsbevorratung von schwerem Heizöl; Auslegung von Art. 122 (Wirtschaftshilfe im Krisenfall) AEUV und der Art. 17 (Eigentumsrecht), 51 (Anwendungsbereich der Charta) und 52 (Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze) GRC sowie der Richtlinie 2009/119/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über Energiestatistik; (Un-) Zulässigkeit nationaler Vorschriften, wonach Personen, die innergemeinschaftliche Eingänge von Schmierölen getätigt haben, verpflichtet werden können, Sicherheitsvorräte zu schaffen; Frage, ob die Arten von Produkten, an denen Sicherheitsvorräte zu schaffen und zu halten sind, auf einen Teil der Arten von Produkten in Art. 2 Buchst. i der Richtlinie in Verbindung mit Anhang A Kapitel 3.4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 beschränkt werden können; (Un-) Zulässigkeit nationaler Vorschriften, wonach die Realisierung innergemeinschaftlicher Eingänge bzw. Einfuhren einer Art der in Art. 2 Buchst. i der Richtlinie in Verbindung mit Anhang A Kapitel 3.4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 genannten Produkte durch eine Person deren Verpflichtung nach sich zieht, Sicherheitsvorräte an einer anderen, unterschiedlichen Art von Produkt zu schaffen und zu halten; Frage, ob eine Person verpflichtet werden kann, Vorräte an einem Produkt zu schaffen und zu halten, das sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verwendet und das mit dieser Tätigkeit nicht in Zusammenhang steht, womit eine erhebliche finanzielle Belastung verbunden ist (die praktisch zur Unmöglichkeit der Erfüllung führt), da die Person weder über das Produkt verfügt noch dessen Einführer und/oder Halter ist; Frage, ob Person, die innergemeinschaftliche Eingänge bzw. Einfuhren einer bestimmten Art von Produkt getätigt hat (...); Vorlage (110235/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-395/22 LIMITE
10.08.2022
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-395/22 und C-428/22; bulgarische Vorabentscheidungsersuchen; Verpflichtung eines Schmieröle importierenden Unternehmens zur Sicherheitsbevorratung von schwerem Heizöl; Auslegung von Art. 122 (Wirtschaftshilfe im Krisenfall) AEUV und der Art. 17 (Eigentumsrecht), 51 (Anwendungsbereich der Charta) und 52 (Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze) GRC sowie der Richtlinie 2009/119/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über Energiestatistik; (Un-) Zulässigkeit nationaler Vorschriften, wonach Personen, die innergemeinschaftliche Eingänge von Schmierölen getätigt haben, verpflichtet werden können, Sicherheitsvorräte zu schaffen; Frage, ob die Arten von Produkten, an denen Sicherheitsvorräte zu schaffen und zu halten sind, auf einen Teil der Arten von Produkten in Art. 2 Buchst. i der Richtlinie in Verbindung mit Anhang A Kapitel 3.4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 beschränkt werden können; (Un-) Zulässigkeit nationaler Vorschriften, wonach die Realisierung innergemeinschaftlicher Eingänge bzw. Einfuhren einer Art der in Art. 2 Buchst. i der Richtlinie in Verbindung mit Anhang A Kapitel 3.4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 genannten Produkte durch eine Person deren Verpflichtung nach sich zieht, Sicherheitsvorräte an einer anderen, unterschiedlichen Art von Produkt zu schaffen und zu halten; Frage, ob eine Person verpflichtet werden kann, Vorräte an einem Produkt zu schaffen und zu halten, das sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verwendet und das mit dieser Tätigkeit nicht in Zusammenhang steht, womit eine erhebliche finanzielle Belastung verbunden ist (die praktisch zur Unmöglichkeit der Erfüllung führt), da die Person weder über das Produkt verfügt noch dessen Einführer und/oder Halter ist; Frage, ob Person, die innergemeinschaftliche Eingänge bzw. Einfuhren einer bestimmten Art von Produkt getätigt hat (...); Vorlage

Erstellt am 10.08.2022

Eingelangt am 11.08.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.579.216)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-428/22
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