Rs C-484/18; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 Buchst. b, Art. 3 Abs. 2 Buchst. a und Art. 5 Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; Ausnahmeregelung hinsichtlich der Verwertung der Darbietungen ausübender Künstler durch ein Institut, das die Archive der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalten führt, und die Vergütungen für diese Verwertung; Vorlage (33289/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-484/18 LIMITE
29.08.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-484/18; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 Buchst. b, Art. 3 Abs. 2 Buchst. a und Art. 5 Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; Ausnahmeregelung hinsichtlich der Verwertung der Darbietungen ausübender Künstler durch ein Institut, das die Archive der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalten führt, und die Vergütungen für diese Verwertung; Vorlage

Erstellt am 29.08.2018

Eingelangt am 30.08.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-484/18/0001-V 6/2018)