Verb. Rs. C-615/20 und C-671/20; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Auslegung von Art. 47 GRC, Art. 2, Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht; Werte der Union; Rechtsstaatlichkeit; Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit; Aufhebung der Immunität von Richtern und Freistellung von ihrer Diensttätigkeit; strafrechtliche Verantwortung und Festnahme; Errichtung, Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Disziplinarkammer eines Höchstgerichts; Unabhängigkeit; „Gericht“ im Sinne von Art. 47 GRC; Erteilung der Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung von Richtern; Bindungswirkung einer solchen Zustimmung; wirksamer Rechtsschutz; Änderungen der Zusammensetzung des Gerichts bzw. der Spruchkörper des Gerichts durch den Präsidenten im Anschluss an die Zustimmung der Disziplinarkammer zur strafrechtlichen Verfolgung eines Richters; System der Staatsanwaltschaft in Polen; vgl. Urteile in den Rs. C-585/18, A.K. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts), C-192/18, Kommission/ Polen, C-274/14, Banco de Santander; Vorlage (48357/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-615/20 LIMITE
22.01.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs. C-615/20 und C-671/20; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Auslegung von Art. 47 GRC, Art. 2, Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht; Werte der Union; Rechtsstaatlichkeit; Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit; Aufhebung der Immunität von Richtern und Freistellung von ihrer Diensttätigkeit; strafrechtliche Verantwortung und Festnahme; Errichtung, Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Disziplinarkammer eines Höchstgerichts; Unabhängigkeit; „Gericht“ im Sinne von Art. 47 GRC; Erteilung der Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung von Richtern; Bindungswirkung einer solchen Zustimmung; wirksamer Rechtsschutz; Änderungen der Zusammensetzung des Gerichts bzw. der Spruchkörper des Gerichts durch den Präsidenten im Anschluss an die Zustimmung der Disziplinarkammer zur strafrechtlichen Verfolgung eines Richters; System der Staatsanwaltschaft in Polen; vgl. Urteile in den Rs. C-585/18, A.K. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts), C-192/18, Kommission/ Polen, C-274/14, Banco de Santander; Vorlage

Erstellt am 22.01.2021

Eingelangt am 27.01.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.055.551)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-671/20
EGH: RS C-585/18
EGH: RS C-192/18
EGH: RS C-274/14 Rs C-274/14; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen; Art. 108 AEUV; Vorlage (33899/EU XXV.GP)