Rs. C-72/22 PPU; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Inhaftierung von Antragstellern auf internationalen Schutz wegen unrechtmäßiger Einreise; Auslegung des Art. 7 Abs. 1 (Recht, Antrag auf internationalen Schutz im eigenen Namen zu stellen) der Asyl-Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU i.V.m Art. 4 Abs. 1 (Darlegungs- und Prüfpflicht der für den Antrag maßgeblichen Anhaltspunkte) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU sowie des Art. 8 Abs. 2 und 3 (Inhaftnahme von Antragstellern) der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU; Nichtannahme von (auch schriftlich) gestellten Asylanträgen mangels unverzüglicher Einreichung nach unrechtmäßiger Einreise im Fall der Verhängung des Kriegszustands oder eines Notstands oder der Ausrufung einer Notsituation aufgrund eines Massenzustroms von Ausländern; Beurteilung des Rechtsstatus als Antragsteller auf internationalen Schutz; Vorlage, Anwendung des Eilverfahrens, vorauss. Termin der mündlichen Verhandlung 7. April 2022, 9:30 (92394/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-72/22 LIMITE
04.03.2022
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs. C-72/22 PPU; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Inhaftierung von Antragstellern auf internationalen Schutz wegen unrechtmäßiger Einreise; Auslegung des Art. 7 Abs. 1 (Recht, Antrag auf internationalen Schutz im eigenen Namen zu stellen) der Asyl-Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU i.V.m Art. 4 Abs. 1 (Darlegungs- und Prüfpflicht der für den Antrag maßgeblichen Anhaltspunkte) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU sowie des Art. 8 Abs. 2 und 3 (Inhaftnahme von Antragstellern) der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU; Nichtannahme von (auch schriftlich) gestellten Asylanträgen mangels unverzüglicher Einreichung nach unrechtmäßiger Einreise im Fall der Verhängung des Kriegszustands oder eines Notstands oder der Ausrufung einer Notsituation aufgrund eines Massenzustroms von Ausländern; Beurteilung des Rechtsstatus als Antragsteller auf internationalen Schutz; Vorlage, Anwendung des Eilverfahrens, vorauss. Termin der mündlichen Verhandlung 7. April 2022, 9:30

Erstellt am 04.03.2022

Eingelangt am 04.03.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.169.479)

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