EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
DELEGIERTE RICHTLINIE ../.../EU DER KOMMISSION vom 18.10.2013 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium in Leuchtstoffbeschichtungen in Bildverstärkern für Röntgenbilder bis zum 31. Dezember 2019 sowie in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen
Erstellt am 06.11.2013 von: Umwelt, Bildung, Jugend, audiovisuelle Medien und Sport
Eingelangt am 07.11.2013, U32 Übermittlung
- RAT: 15389/13 PDF
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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06.11.2013 | 913/EU XXV.GP |
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englisch | PUBLIC |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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COM: C(2013) 6785 | Delegierte Richtlinie ../…/EU der Kommission vom 18.10.2013 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium in Leuchtstoffbeschichtungen in Bildverstärkern für Röntgenbilder bis zum 31. Dezember 2019 sowie in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen (Text von Bedeutung für den EWR) (128952/EU XXIV.GP) |
Code | Sachgebiet |
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ENV 977 | Umwelt |
MI 922 | Binnenmarkt |
DELACT 61 | Delegierte Rechtsakte |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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29.11.2013 | RAT: 16970/13 | EUST
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument |
Delegierte Richtlinie ../…/EU der Kommission vom 18.10.2013 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium in Leuchtstoffbeschichtungen in Bildverstärkern für Röntgenbilder bis zum 31. Dezember 2019 sowie in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen – Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben (6035/EU XXV.GP) |