Rs C-149/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 8 Abs. 1 und 2 iVm Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums; wirksame und abschreckende Sanktionen bei Verletzungen des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes; Vorlage (143259/EU XXV.GP)

EGH: RS C-149/17 LIMITE
03.05.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-149/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 8 Abs. 1 und 2 iVm Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums; wirksame und abschreckende Sanktionen bei Verletzungen des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes; Vorlage

Erstellt am 03.05.2017

Eingelangt am 15.05.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-149/17/0001-V/7/2017)