EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-230/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 101 Abs. 1 AEUV, selektives Vertriebssystem, Verbot der Führung eines anderen Namens oder der Einschaltung eines Drittunternehmens, für welches die Autorisierung nicht erteilt wurde; Vorlage
Erstellt am 30.05.2016
Eingelangt am 03.06.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-230/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-230/16